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Verordnungen

    KRITIS-Verordnung und KRITIS-V (B3S)
    Das mehrstufige iris-KIS-Ausfallsystem entspricht der KRITIS-Verordnung und KRITIS-V (B3S), die die Mindestanforderungen nach IT-SiG und branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S) für Kritische Infrastrukturen darstellt.

    Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
    Das iris-KIS-Ausfallsystem erfüllt die gesetzlich verpflichtende und geforderte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und es können darüber hinaus weitere Sicherheitsmaßnahmen der Standorte auf Wunsch integriert werden.

    Anforderungen des KHZGs
    Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ist ein staatlich unterstütztes Investitionsprogramm mit einem Fördervolumen von 4,3 Milliarden Euro. Das iris-KIS-Ausfallsystem erfüllt alle Anforderungen der Förderung im Rahmen des KHZGs.

    Förderungen
    Die KFW bietet in diesem Rahmen einen ERP­-Digitalisierungs-­ und Innovationskredit als günstigen Förderkredit mit einem Investitionsrahmen bis zu 25 Millionen Euro an.

    Sie haben Fragen oder möchten eine individuelle Präsentation?
    Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

    info@iris-healthcare de